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Bei Action ist die Frist kurz. Wer einen Artikel umtauschen oder zurückgeben will, hat dafür laut Kundendienst von Action acht Tage, und zwar nur mit Kassenbon. Die Ware muss unbenutzt und unbeschädigt sein, ebenso die Verpackung.
Damit ist Action deutlich strenger als Kaufland mit einem Monat oder Norma mit zwei Monaten. Ein Rechtsanspruch steckt auch hinter den acht Tagen nicht, es ist eine freiwillige Kulanzregel. Ist ein Artikel aber kaputt, gelten die vollen gesetzlichen Rechte, und die sind von den acht Tagen nicht berührt.
- Fristacht Tage für Umtausch oder Rückgabe.
- KassenbonPflicht, ohne Bon kein Umtausch.
- ZustandWare und Verpackung unbenutzt und unbeschädigt.
- Lebensmittelzusätzlich ungeöffnet und vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums.
- Defektzwei Jahre gesetzliche Gewährleistung, die acht Tage spielen dann keine Rolle.
Die Bedingungen im Einzelnen
Action nennt im Kundendienst vier Voraussetzungen für den freiwilligen Umtausch: Du kommst innerhalb von acht Tagen, du hast den Kassenbon dabei, Artikel und Verpackung sind unbenutzt und unbeschädigt, und du hast im selben Land gekauft. Ein in den Niederlanden gekaufter Artikel ist also kein Fall für eine Filiale in Deutschland.
Bei Lebensmitteln und Getränken kommt hinzu, dass sie ungeöffnet sein müssen und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten sein darf. Ein angebrochener Schokoladen-Adventskalender geht also nicht zurück, ein ungeöffneter innerhalb von acht Tagen schon.
- Wie lange?
- Acht Tage ab Kauf.
- Ohne Bon?
- Nein, der Kassenbon ist Voraussetzung.
- Ohne Bon bei Defekt?
- Kontoauszug in der Filiale vorlegen, in der du mit Karte bezahlt hast.
Geld zurück oder Umtausch?
Für einwandfreie Ware schreibt Action, du kannst sie innerhalb der acht Tage "umtauschen oder zurückgeben". Ob es Geld oder einen anderen Artikel gibt, legt die Seite für diesen Fall nicht fest. In der Praxis bekommst du bei einem unbenutzten Artikel mit Bon meist das Geld zurück. Wer sich vorher sicher sein will, fragt an der Kasse, bevor er den Artikel abgibt.
Kein Onlineshop, also kein Widerruf
Action verkauft in Deutschland nur in den Filialen. Es gibt keinen Onlineshop, keine Reservierung und keine Lieferung. Damit gibt es auch kein Widerrufsrecht, denn das gilt nach § 355 BGB nur für Fernabsatz, also für Bestellungen. Seiten im Netz, die "Action" im Namen tragen und Ware nach Hause schicken wollen, solltest du genau prüfen.
Defekte Ware: die acht Tage gelten nicht
Geht ein Artikel nach drei Wochen kaputt, weil er einen Fehler hatte, ist das kein Umtausch, sondern ein Gewährleistungsfall. Action beschreibt den Ablauf selbst: Zeigt sich der Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf oder innerhalb einer Herstellergarantie, bringst du Artikel und Kaufbeleg in die Filiale. Die Filialleitung prüft den Fall, und wenn er anerkannt wird, hast du die Wahl zwischen einem Ersatzprodukt und dem Geld zurück. Den Kassenbon nicht mehr? Dann reicht in der Filiale, in der du mit Karte bezahlt hast, eine Kopie des Kontoauszugs.
Tritt der Defekt erst nach zwölf Monaten auf, musst du laut Action nachweisen, dass schlechte Qualität die Ursache ist. Das deckt sich mit der Beweislastregel im Gesetz, die zwei Jahre Gewährleistung bleiben davon unberührt. Lass dich nicht mit dem Hinweis auf die acht Tage abwimmeln, die betreffen nur einwandfreie Ware.
Wenn etwas kaputt ist: die Gewährleistung
Alles oben betrifft einwandfreie Ware, die dir nicht gefällt. Ist ein Artikel defekt, spielt die Kulanz keine Rolle mehr. Dann haftet der Händler als Verkäufer nach § 437 BGB, und zwar zwei Jahre ab Übergabe, so steht es in § 438 BGB. Zuerst darfst du Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Austausch. Erst wenn das scheitert, kommen Rücktritt und Geld zurück in Frage.
Wichtig ist das erste Jahr. Nach § 477 BGB wird vermutet, dass ein Mangel, der sich in den ersten zwölf Monaten zeigt, schon beim Kauf vorhanden war. Danach musst du das selbst belegen. Eine Herstellergarantie auf der Karte im Karton kommt nach § 443 BGB nur obendrauf und kann die zwei Jahre nicht verkürzen.
So klappt der Umtausch bei Action
- Bon sofort sichern: Thermopapier verblasst. Wer ein Foto macht, hat wenigstens einen Kaufnachweis für die Gewährleistung.
- Verpackung aufheben: Ohne unbeschädigte Verpackung scheitert der freiwillige Umtausch schon an der Bedingung.
- Nicht lange warten: Acht Tage sind schnell vorbei, ein Wochenende mitgerechnet.
- Bei Deko und Saisonware genau hinsehen: Wer zu viel gekauft hat, entscheidet sich besser innerhalb der Woche.
Gerade vor Weihnachten kauft man bei Action gern auf Vorrat. Was es dort für die Adventszeit gibt, steht in unserem Artikel zum Action Adventskalender zum Befüllen.