Ein allgemeines Umtauschrecht gibt es bei Lidl nicht, und es gibt es auch sonst nirgends. Wer in der Filiale kauft und die Ware zu Hause doch nicht mag, hat keinen Anspruch darauf, sie zurückzugeben.
Anders liegt der Fall, wenn etwas kaputt ist: dann greift die gesetzliche Gewährleistung, und die läuft zwei Jahre. Und anders liegt der Fall im Onlineshop, dort räumt Lidl 30 Tage Rückgabefrist ein.
Drei Dinge werden dabei ständig durcheinandergeworfen: Umtausch, Gewährleistung und Garantie. Sie bedeuten nicht dasselbe, und nur eines davon ist ein Recht, das du einklagen kannst.
- Umtausch in der Filialekein Anspruch, alles läuft über Kulanz.
- Onlineshop30 Tage Rückgaberecht, Rücksendung kostenlos.
- Gewährleistungzwei Jahre ab Übergabe, gilt für jeden Kauf, auch in der Filiale.
- Beweislastim ersten Jahr muss Lidl beweisen, danach du.
- Garantiefreiwillige Zugabe des Herstellers, steht auf der Garantiekarte im Karton.
Umtausch, Gewährleistung, Garantie: der Unterschied in drei Sätzen
- Umtausch heißt: Die Ware ist einwandfrei, dir gefällt sie nur nicht. Darauf hast du im Laden keinen Anspruch. Was Lidl trotzdem zurücknimmt, ist Kulanz.
- Gewährleistung heißt: Die Ware hatte von Anfang an einen Mangel. Dafür haftet der Verkäufer, also Lidl, und zwar zwei Jahre lang.
- Garantie heißt: Der Hersteller verspricht freiwillig mehr, als das Gesetz verlangt. Was genau, bestimmt er selbst.
Wer das trennt, hat die halbe Diskussion an der Kasse schon gewonnen. Der häufigste Fehler ist, mit dem Wort "Garantie" auf ein Recht zu pochen, das eigentlich Gewährleistung heißt und viel stärker ist.
In der Filiale: Kulanz, kein Recht
Beim Kauf im Laden gibt es kein Widerrufsrecht. Das steht so im Gesetz, denn § 355 BGB knüpft den Widerruf an Verträge im Fernabsatz, also an Bestellungen. Wer den Artikel in der Hand hatte, bevor er bezahlt hat, braucht diesen Schutz nach der Logik des Gesetzgebers nicht.
In der Praxis nehmen die meisten Filialen ungeöffnete Ware mit Kassenbon trotzdem zurück. Verlassen solltest du dich darauf nicht, es ist eine Entscheidung der Filiale und keine Zusage. Bei Aktionsartikeln, die nach ein paar Tagen aus dem Sortiment verschwinden, wird es erfahrungsgemäß schwieriger. Bei den Discountern nebenan sieht es übrigens nicht anders aus, siehe unsere Ratgeber zu Aldi Süd und Aldi Nord.
Im Onlineshop: 30 Tage statt 14
Bestellst du im Lidl Onlineshop, gilt zunächst das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Lidl legt darauf noch einmal zwei Wochen drauf und gewährt 30 Tage Rückgabefrist, ohne dass du einen Grund nennen musst.
Dazu kommt: Die Rücksendung ist kostenlos. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn nach § 357 BGB dürfte ein Händler die Rücksendekosten auf dich abwälzen, solange er vorher darüber informiert hat. Was du an Versandkosten gezahlt hast, bekommst du bei einem Widerruf ebenfalls zurück, allerdings nur bis zur Höhe der Standardlieferung.
Gewährleistung: zwei Jahre, egal wo gekauft
Geht ein Gerät kaputt, weil es einen Mangel hatte, ist die Rechtslage eindeutig. Nach § 437 BGB kannst du zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Austausch. Erst wenn das scheitert, kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Die Frist dafür beträgt nach § 438 BGB zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Mangel muss schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein, auch wenn er sich erst später zeigt. Genau darum geht es beim zweiten wichtigen Punkt, der Beweislast.
§ 477 BGB vermutet zugunsten von Verbrauchern: Zeigt sich der Defekt innerhalb des ersten Jahres, wird angenommen, dass er von Anfang an da war. Lidl müsste das Gegenteil beweisen. Nach dem ersten Jahr dreht sich das um, und dann bist du in der schwierigeren Position.
Praktisch heißt das: Ein Parkside Akkuschrauber, dessen Akku nach acht Monaten nichts mehr hält, ist ein klarer Gewährleistungsfall. Derselbe Akku nach 20 Monaten ist eine Diskussion, die du mit einem Gutachten gewinnst oder gar nicht.
Herstellergarantie: die Karte im Karton
Die Garantie ist etwas ganz anderes, nämlich ein freiwilliges Versprechen. § 443 BGB stellt klar, dass sie zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung gilt. Sie kann die Gewährleistung also nie ersetzen oder verkürzen, und ein Händler, der dich nach 18 Monaten mit "die Garantie ist abgelaufen" abwimmelt, redet am Thema vorbei.
Wer sie gibt und wie lange, steht auf der Garantiekarte, die bei Lidl-Aktionsware fast immer im Karton liegt. Adressat ist dort meist nicht Lidl, sondern der Lieferant oder Hersteller mit eigener Servicehotline. Bei Geräten mit Elektronik lohnt sich der Blick besonders, etwa bei einer SilverCrest Heißluftfritteuse, einem Saugroboter oder einem Zündapp E-Bike, bei dem Akku und Motor eigene Fristen haben können.
So gehst du im Ernstfall vor
- Beleg suchen. Kassenbon, Rechnung aus dem Onlineshop oder der digitale Bon in der Lidl Plus App reichen als Kaufnachweis.
- Garantiekarte prüfen. Steht dort ein Hersteller-Service, ist das oft der schnellere Weg als die Filiale.
- Gewährleistung geltend machen, nicht Garantie. Ansprechpartner ist Lidl als Verkäufer, nicht der Hersteller.
- Nacherfüllung verlangen. Reparatur oder Austausch kommen zuerst, das Geld zurück gibt es erst danach.
- Fristen im Blick behalten. Wichtig ist nicht der Tag, an dem du reklamierst, sondern der Tag, an dem der Defekt aufgetreten ist.
Bei größeren Anschaffungen wie einem Fernseher oder einem Whirlpool lohnt es sich, den Defekt schriftlich zu melden und das Datum festzuhalten. Bei einer Kaffeemaschine für 40 Euro ist das übertrieben, aber der Anspruch ist derselbe.
Was über das Gesetz hinausgeht
Die 30 Tage im Onlineshop und die kostenlose Rücksendung sind freiwillige Zugaben, keine Pflicht. Genau deshalb können sie sich ändern, während die zwei Jahre Gewährleistung bleiben. Bei Beschwerden über verdorbene Lebensmittel entscheidet die Filiale nach Kulanz, auch das ist kein Anspruch.
Rund um die Feiertage stellt sich eher eine andere Frage, nämlich wann du überhaupt in die Filiale kommst. Dazu haben wir eigene Übersichten, ob Lidl an Weihnachten geöffnet hat und wie es an Silvester aussieht.